Auf dieser Seite werden von Mitgliedern der FMF gehaltene Vorträge bzw. veröffentlichte Artikel dargestellt und veröffentlicht.

Als Erster erscheint hier der auf dem Ersten Mitteldeutschen Münzsammlertreffen 1993 in Freiberg gehaltene Vortrag

Die Prägestätte Muldenhütten bei Freiberg von 1887 – 1953  (Teil 1)

Von Siegfried Liebscher +

Die Münzgesetzgebung des Deutschen Reiches wurde eingeleitet durch das Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember 1871. Damit war für das gesamte Deutsche Reich die Mark-Währungsperiode aus der Taufe gehoben.  Mit Zustimmung des Bundesrates des Deutschen Reiches vom 7. Dezember 1871 wurde im § 5 (1) beschlossen, dass das Münzzeichen auf dem Avers anzubringen ist und es aus einem Buchstaben besteht, dessen Wahl von der Reihenfolge der Staaten gemäß Artikel 6 der Reichsverfassung, welchen die Münzstätten angehören, bestimmt wird. Danach erhielt Dresden das Münzzeichen „E“.

Die Münzgesetzgebung und die Münzprägung war eine Hoheitsaufgabe des Deutschen Reiches und für das Land Sachsen verbindlich. Der staatliche Münzbetrieb stellte ein normales Wirtschaftsunternehmen dar. Das staatliche Interesse richtete sich dabei darauf, dieses Unternehmen so profitabel wie möglich zu führen, um die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu den anderen Münzstätten des Reiches zu gewährleisten. Ein wichtiger Aspekt war auch, möglichst Rohstoffe aus den landeseigenen Hüttenbetrieben absetzen zu können. Dazu bot sich die in den Hütten produzierte Palette von Edelmetallen an. Weiterhin ergab sich aus dem mehr oder weniger stoßweise betriebenen Prägegeschäft ein sehr unterschiedlicher Arbeitskräftebedarf. Diesem konnte man besser gerecht werden, wenn man mehrere, artverwandte Produktionsstätten miteinander koppelte. Alle diese Überlegungen und dazu noch das Interesse, die Münzstätte aus dem Zentrum der sich rasch entwickelnden Metropole Dresden zu entfernen, führte zur Errichtung der Prägestätte in Muldenhütten nahe bei Freiberg.

Die Geschichte dieser Verlegung und der Prägestätte Muldenhütten bis zur Einstellung der Prägetätigkeit im Jahre 1953 werden hier dargestellt.

1. Die Verlegung der Dresdner Münze nach Muldenhütten

Bereits im Jahre 1878 war von den Herren Oberbergrat MERBACH und dem Münzwardein MECHLER ein Projekt über die Verlegung der Münze von Dresden nach einer der Freiberger Hütten ausgearbeitet worden (1). Eine Variante dabei war, die neue Münze neben der Bleiwarenfabrik in Halsbrücke unter Nutzung von Wasserkraft, mit dem Wasser aus dem sog. Roten Graben, zu errichten.

Eine schnelle Entscheidung über die vorliegenden Vorschläge gab es zunächst nicht. Erst die Genehmigung des Landtages zum Bau eines neuen Kunstakademie- und Kunstausstellungsgebäudes auf der Brühl'schen Terrasse führte zu weiteren Untersuchungen. Im Frühjahr 1884 traten beide Kammern des sächsischen Landtages gemeinschaftlich für die Verlegung der Münze von Dresden nach Freiberg ein. Dies veranlaßte schließlich das Finanzministerium zum Schreiben vorn 2. April 1884, in dem es heißt, daß ein "Plan und ein möglichst zuverlässiger Kostenanschlag für die Verlegung der Münze nach einer der beiden Freiberger Hütten ..." eingereicht und "bis längstens den 1. Oktober dieses Jahres beim Finanzministerium vorgelegt werden sollte" (2). Es war also zu diesem Zeitpunkt der Standort der neuen Münze noch nicht entschieden.

Am 14. Mai 1884 teilte das Oberhüttenamt in Freiberg dem Landbauamt I in Dresden mit (2):

"Nachdem bei hiesiger Muldner Schmelzhütte ein Platz ausfindig gemacht worden ist, welcher nach Ansicht des unterzeichneten Oberhüttenamtes und des Herrn Münzwardein MECHLER als zur Errichtung der Münze als geeignet erscheint, gestatten wir uns, das Königliche Landbauamt I Dresden ... zu ersuchen, den angedachten Platz besichtigen zu wollen."

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